Weil ein Blogger auf eine Seite verlinkt hat, die wiederrum zu einer dänischen Sperrliste von kinderpornografischen Seiten verlinkte, wurde sein Haus durchsucht. Die daraufhin folgende Klage des Betroffenen wurde vom Karlsruher Landgericht abgelehnt, da eine Linkkette zu verbotenen Inhalten bereits eine Straftat darstelle. Der Blogger und sein Anwalt wollen in Revision gehen.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Durchsuchung-wegen-mittelbarer-Links-auf-Kinderporno-Sperrliste-rechtmaessig-Update--/meldung/135461
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen